Bundespressekonferenz

 

Mitgliedschaft

 

Foto: Marco Urban

Mitglied in der Bundespressekonferenz kann nur werden, wer den Aufnahme-Kriterien der Satzung entspricht. Über die Aufnahmeanträge entscheidet ein gewählter Mitgliedsausschuß in monatlichen Sitzungen.

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • ein formloser persönlicher Antrag des Mitgliedskandidaten auf Aufnahme in die BPK
  • eine Bestätigung der Chefredaktion über die tatsächliche Tätigkeit als Parlamentsberichterstatter(in).
    Bei freiberuflicher Tätigkeit sind statt einer Bestätigung aktuelle Arbeitsproben mit Angaben zur Veröffentlichung (Datum und Medium) einzureichen.
    Bei elektronischen Medien reicht eine Liste mit den Angaben zur Veröffentlichung oder eine Mail mit Links zu den Beiträgen)
  • der berufliche Lebenslauf
  • ein Passbild oder ein elektronisches Foto per Mail
  • das vollständig ausgefüllte Formular
    Antragsformular zum Download:
    [ PDF-bearbeitbar/Word-Dokument ].
         Bitte nur mit Unterschrift einreichen!

 

Hier können Sie die "Hinweise zur Datenverarbeitung mit Einwilligungserklärung" nachlesen und ausdrucken. [zur Erklärung]

 

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Bundespressekonferenz
Tina Roye
Pressehaus 0103
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

oder per Mail [Mail-Anschrift] oder per Fax 030 220799-22


Der Mitgliedsbeitrag beträgt für angestellte Journalisten 36,00 Euro und für freie Journalisten (die den Beitrag nicht erstattet bekommen) 24,00 Euro monatlich. Diese Beträge gelten auch für Ständige Gäste.

Für die rechtzeitige Entrichtung der Beiträge sind die Mitglieder persönlich verantwortlich.
[ Beitragsordnung ]

Termine