Bundespressekonferenz

 

Mitgliedschaft

 

Foto: Marco Urban

Mitglied in der Bundespressekonferenz kann nur werden, wer die Aufnahmekriterien der Satzung erfüllt. Über die Aufnahmeanträge entscheidet ein von der Mitgliedschaft gewählter Mitgliedsausschuss in monatlichen Sitzungen.

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • ein formloser persönlicher Antrag des(r) Kandidaten(in) auf Aufnahme in die Bundespressekonferenz
  • eine Bestätigung der Chefredaktion
    über die tatsächliche Tätigkeit als Parlamentsberichterstatter(in)
  • 3 - 5 aktuelle Arbeitsproben
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit entfällt die Bestätigung der Chefredaktion. Aktuelle Arbeitsproben sind mit Angaben zur Veröffentlichung (Datum und Medium) einzureichen. Bei elektronischen Medien reicht eine Liste mit den Angaben zur Veröffentlichung oder eine E-Mail mit Links zu den Beiträgen.
  • der berufliche Lebenslauf
  • ein Passbild in elektronischer Form 
  • das vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Datenblatt:
    [ PDF-bearbeitbar | Word-Dokument ]

 

Hier können Sie die "Hinweise zur Datenverarbeitung mit Einwilligungserklärung" nachlesen und ausdrucken. [zur Erklärung]

 

Bitte senden Sie die Unterlagen gerne per E-Mail an:

Bundespressekonferenz
Tina Roye
Pressehaus 0103
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin


Der Mitgliedsbeitrag beträgt für angestellte Journalisten 40,00 Euro und für freie Journalisten, welche den Beitrag nicht erstattet bekommen, 26,00 Euro monatlich. Diese Beträge gelten auch für Ständige Gäste.

Für die rechtzeitige Entrichtung der Beiträge sind die Mitglieder persönlich verantwortlich.
[ Beitragsordnung ]

Termine