Bundespressekonferenz

BPK-Termine


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Montag, 09. September 2024


11:30 Uhr     Regierungspressekonferenz  
 

Dienstag, 10. September 2024


11:30 Uhr     5. Gemeinsamer Bericht - Diskriminierung in Deutschland
  • Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
  • Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Dr. Mehmet Daimagüler, Bundesbeauftragter gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
  • Dr. Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
  • Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus
  • Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
  • Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
 
 

Mittwoch, 11. September 2024


11:30 Uhr     Regierungspressekonferenz (keine Kabinettsitzung)  
 

Freitag, 13. September 2024


11:30 Uhr     Regierungspressekonferenz  
 

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Saalordnung

  • Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der BPK und des VAP an den Pressekonferenzen und Hintergrundgesprächen im Konferenzsaal teilnehmen.

  • Ausnahmen (berichtende Journalisten, Pressesprecher) können per [Mail] beantragt werden. Gäste haben nur nach ausdrücklicher Genehmigung Fragerecht.

  • Mitgliedsausweise bzw. Zulassungsbescheinigungen sind vorzuzeigen.

  • Für die Dauer der Pressekonferenz hat das leitende Vorstandsmitglied Hausrecht.

  • Mobiltelefone sind stumm zu schalten.

  • Es ist nicht gestattet, im Saal zu essen, zu trinken, zu rauchen oder zu telefonieren.

  • Bei Hintergrundgesprächen "Unter Zwei" oder "Unter Drei" darf kein Bild- und Tonmitschnitt erfolgen.

  • Die ersten zwei Sitzreihen sind für Fotografen reserviert. Diese dürfen während der PK nicht zwischen den Sitzreihen stehen oder den anderen Kollegen die Sicht versperren.

  • Die Verwendung der Mitteilungen auf Pressekonferenzen ist in der Satzung § 16 geregelt.