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Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der BPK und des VAP an den Pressekonferenzen und Hintergrundgesprächen im Konferenzsaal teilnehmen.
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Ausnahmen (berichtende Journalisten, Pressesprecher) können per [Mail] beantragt werden. Gäste haben nur nach ausdrücklicher Genehmigung Fragerecht.
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Mitgliedsausweise bzw. Zulassungsbescheinigungen sind vorzuzeigen.
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Für die Dauer der Pressekonferenz hat das leitende Vorstandsmitglied Hausrecht.
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Mobiltelefone sind stumm zu schalten.
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Essen, Trinken, Rauchen oder Telefonieren sind nicht gestattet.
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Bei Hintergrundgesprächen "Unter Zwei" oder "Unter Drei" darf kein Bild- und Tonmitschnitt erfolgen.
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Die ersten zwei Sitzreihen sind für Fotografen reserviert. Diese dürfen während der PK nicht zwischen den Sitzreihen stehen oder den anderen Kollegen die Sicht versperren.
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Die Verwendung der Mitteilungen auf Pressekonferenzen ist in der Satzung § 16 geregelt.