Bundespressekonferenz

BPK-Termine


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Montag, 16. Dezember 2024


11:30 Uhr     Regierungspressekonferenz  
 

Dienstag, 17. Dezember 2024


11:00 Uhr     Briefing im Vorfeld der Reise des Bundeskanzlers zum EU-Westbalkan-Gipfel und zum Europäischen Rat am 18./19. Dezember in Brüssel
Neu!
  • Regierungssprecher StS Steffen Hebestreit
  • Dr. Undine Ruge, Europapolitische Beraterin des Bundeskanzlers, Bundeskanzleramt
  • Dr. Christian Aulbach, Gruppenleiter Außen- und Sicherheitspolitik, Bundeskanzleramt
Informationen „Unter 2“ - Keine Bild- und Tonübertragung!  
 

Mittwoch, 18. Dezember 2024


10:30 Uhr     Bilanz der Rüstungsexportpolitik der Ampel mit einem Schwerpunkt auf Exporte nach Israel und in den Nahen Osten - Rüstungsexportbericht der GKKE 2024
  • Prälat Dr. Karl Jüsten, Kath. Vorsitzender der GKKE, Kommissariat der Deutschen Bischöfe
  • Prälatin Dr. Anne Gidion, Ev. Vorsitzende der GKKE
  • Dr. Max Markus Mutschler, Vors. der Fachgruppe Rüstungsexporte der GKKE, HSFK
 
 
13:00 Uhr     Regierungspressekonferenz  
 

Freitag, 20. Dezember 2024


11:30 Uhr     Regierungspressekonferenz  
 

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Saalordnung

  • Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der BPK und des VAP an den Pressekonferenzen und Hintergrundgesprächen im Konferenzsaal teilnehmen.

  • Ausnahmen (berichtende Journalisten, Pressesprecher) können per [Mail] beantragt werden. Gäste haben nur nach ausdrücklicher Genehmigung Fragerecht.

  • Mitgliedsausweise bzw. Zulassungsbescheinigungen sind vorzuzeigen.

  • Für die Dauer der Pressekonferenz hat das leitende Vorstandsmitglied Hausrecht.

  • Mobiltelefone sind stumm zu schalten.

  • Essen, Trinken, Rauchen oder Telefonieren sind nicht gestattet.

  • Bei Hintergrundgesprächen "Unter Zwei" oder "Unter Drei" darf kein Bild- und Tonmitschnitt erfolgen.

  • Die ersten zwei Sitzreihen sind für Fotografen reserviert. Diese dürfen während der PK nicht zwischen den Sitzreihen stehen oder den anderen Kollegen die Sicht versperren.

  • Die Verwendung der Mitteilungen auf Pressekonferenzen ist in der Satzung § 16 geregelt.