Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der BPK und des VAP an den Pressekonferenzen und Hintergrundgesprächen im Konferenzsaal teilnehmen. Ausnahmen sind für berichtende Journalisten auf Antrag möglich. Mitgliedsausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Für die Dauer der Pressekonferenz hat das leitende Vorstandsmitglied Hausrecht.
Fragen an das Podium können nur nach Aufforderung durch die/den Vorsitzende(n) gestellt werden. Dabei sollte deutlich werden, an wen sich die Frage richtet.
Die Verwendung der Mitteilungen auf Pressekonferenzen ist in § 16 der Satzung der BPK geregelt:
§ 16 (1) Die Mitteilungen auf den Pressekonferenzen erfolgen: unter 1. zu beliebiger Verwendung oder unter 2. zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftsgebenden oder unter 3. vertraulich.
(2) Die Auskunftsgebenden können erklären, wie ihre Mitteilungen behandelt werden sollen. Die Mitglieder des Vereins und die Teilnehmer der Konferenz sind an diese Erklärung über die Verwertung dieser Mitteilungen gebunden. Wird keine Erklärung abgegeben, so gilt das Material als beliebig verwendbar. Eine Verletzung dieser Regeln über die Verwertung der Mitteilungen kann den Ausschluss aus dem Verein oder die Rücknahme der Zulassung als Ständiger Gast zur Folge haben.
Die Saaltechnik ist pfleglich zu behandeln, das gilt insbesondere für die Mikrofone im Auditorium.
Mobiltelefone sind stumm zu schalten.
Es ist auf angemessene Kleidung zu achten, Kopfbedeckungen sind abzunehmen.
Essen, Trinken, Rauchen oder Telefonieren sind im Saal nicht gestattet.
Das Zeigen von politischen Symbolen kann durch die Sitzungsleitung der Pressekonferenz untersagt werden.
Regeln für Kamerateams und Fotografen:
Fernsehkameras mit Stativ dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Kamera-Podest aufgestellt werden. Bei Hintergrundgesprächen "Unter 2" oder "Unter 3" darf kein Bild- und Tonmitschnitt erfolgen. Das gilt auch, wenn während einer Pressekonferenz Informationen "Unter 2" oder "Unter 3" gegeben werden.
Die Gänge seitlich der Stuhlreihen und hinter dem Auditorium an der Rückwand dienen als Fluchtwege. Kamerastative sind hier in jeglicher Form und Größe untersagt. Bei Missachtung droht ein Saalverweis.
Die ersten zwei Sitzreihen sind für Fotografen und Kameraleute reserviert. Diese dürfen während einer PK nicht zwischen den Sitzreihen stehen und den anderen Teilnehmern die Sicht versperren. Der Aufenthalt hinter und neben dem Podium während der PK ist nicht gestattet.
Das "Blitzen" ist für Fotografen vor Beginn der Pressekonferenz gestattet. Mit offiziellem Beginn der PK ist das "Blitzen" einzustellen und für die Dauer der Pressekonferenz nicht mehr erlaubt.
Regeln zu Interviews und Live-Schalten:
Interviews, Live-Schalten und Social-Media-Beiträge im Anschluss an eine PK innerhalb des Saals sind nicht gestattet.
Für Interviews und Live-Schalten sind die Freiflächen im Atrium vorgesehen. Die Empore vor dem Saal ist freizuhalten.