Bundespressekonferenz

Saalordnung

 

Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der BPK und des VAP an den Pressekonferenzen und Hintergrundgesprächen im Konferenzsaal teilnehmen. Ausnahmen sind für berichtende Journalisten auf Antrag möglich. Mitgliedsausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.

Für die Dauer der Pressekonferenz hat das leitende Vorstandsmitglied Hausrecht.

Fragen an das Podium können nur nach Aufforderung durch die/den Vorsitzende(n) gestellt werden. Dabei sollte deutlich werden, an wen sich die Frage richtet.

Die Verwendung der Mitteilungen auf Pressekonferenzen ist in der Satzung § 16 geregelt: "unter 1. zu beliebiger Verwendung, unter 2. zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftgebenden oder unter 3. vertraulich."

Fernsehkameras mit Stativ dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Kamera-Podest aufgestellt werden. Bei Hintergrundgesprächen "Unter 2" oder "Unter 3" darf kein Bild- und Tonmitschnitt erfolgen. Das gilt auch, wenn während einer Pressekonferenz Informationen "Unter 2" oder "Unter 3" gegeben werden.

Die Gänge seitlich der Stuhlreihen und hinter dem Auditorium an der Rückwand dienen als Fluchtwege. Kamerastative sind hier in jeglicher Form und Größe untersagt. Bei Missachtung droht ein Saalverweis.

Die ersten zwei Sitzreihen sind für Fotografen und Kameraleute reserviert. Diese dürfen während einer PK nicht zwischen den Sitzreihen stehen und den anderen Teilnehmern die Sicht versperren. Der Aufenthalt hinter und neben dem Podium während der PK ist nicht gestattet. 

Die Saaltechnik ist pfleglich zu behandeln, das gilt insbesondere für die Mikrofone im Auditorium.

Mobiltelefone sind stumm zu schalten. Essen, Trinken, Rauchen oder Telefonieren sind im Saal nicht gestattet. Kopfbedeckungen sind abzunehmen.

Es sind keine Interviews und Social-Media-Beiträge im Saal im Anschluss an eine PK gestattet. 

English Version

 

Foto: photothek

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