Mitgliedschaft
Mitglied in der Bundespressekonferenz e. V. kann nur werden, wer den Aufnahme-Kriterien der Satzung entspricht. Über die Aufnahmeanträge entscheidet ein gewählter Mitgliederausschuß. Um die Anträge an den Mitgliederausschuß weiterleiten zu können, müssen alle Unterlagen vollständig sein. Dazu gehören:
- ein formloser persönlicher Antrag des Mitgliedskandidaten auf Aufnahme in der BPK
- eine Bestätigung des Chefredakteurs, über die tatsächliche Tätigkeit als Parlamentsberichterstatter. Bei freiberuflicher Tätigkeit sind anstatt der Bestätigung des Chefredakteurs Arbeitsproben mit Angaben zur Veröffentlichung der letzten vier Wochen einzureichen (bei elektronischen Medien reicht eine Liste mit den Angaben)
- der berufliche Lebenslauf
- ein Paßbild oder ein elektonisches Foto per Mail
- das vollständig ausgefüllte Formular
[ Antragsformular zum Download: MS Word oder PDF ]
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Bundespressekonferenz Roswitha Kreutzmann Pressehaus 0103 Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für angestellte Journalisten 30 € und für freie Journalisten 20 € monatlich, Diese Beträge gelten auch für Ständige Gäste. Für die rechtzeitige Entrichtung der Beiträge sind die Mitglieder persönlich verantwortlich. [ Beitragsordnung ]
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